Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle Angebote, Bestellungen und Leistungen von AIC.Solutions, sind ausschließlich, die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgebend, die entweder über die Geschäftsstelle angefordert oder über die Homepage von AIC.Solutions www.aicsolutions.at jederzeit bezogen werden können. Anders lautende Bedingungen, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns in jedem Falle unverbindlich, und zwar auch dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle mündlichen, telegrafischen, telefonischen oder sonstige elektronische Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam.

Sollten unsere Allgemeinen Verkauf- und Lieferbedingung von uns geändert werden, wird dem Vertragspartner die geänderte Fassung übermittelt. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt widersprochen wurde.

In subsidiärer Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektroindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils aktuellen Form.

2. Vertragsabschluss

Angebote von AIC.Solutions sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der uns erteilten Aufträge zu Stande. Der Besteller erkennt die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von AIC.Solutions durch seine Bestellung, die Auftragserteilung, mit Annahme der Lieferung oder durch Aufnahme in unsere Kundenkartei an.

3. Patent- und Urheberrechte

Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an Entwürfen, Schaltplänen, Konstruktionszeichnungen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen ebenso vor, wie an der gesamten Software. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen diese Produkte weder kopiert, noch sonst in irgendeiner Form für dritte zugänglich gemacht werden. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte Dritter können wir nicht haftbar gemacht werden.

4. Lieferung- und Lieferfristen

AIC.Solutions liefert nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten so bald wie möglich. Soweit nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, sind die bekannt gegeben Lieferzeiten nicht verbindlich, sie werden aber von uns nach bester Möglichkeit eingehalten.

Für verspätete oder nicht durchführbare Leistungen, die durch höhere Gewalt, Materialmängel oder durch sonstige unvorhergesehene Zwischenfälle verursacht werden, leisten wir keinen Schadenersatz. Teillieferungen sind zulässig.

Bestellte Waren sind innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung abzuholen oder zu übernehmen, anderenfalls sind die Kosten des Verzuges vom Besteller zu tragen. Bei Unmöglichkeit der Anlieferung gilt die Ware als übernommen, der Besteller hat die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

5. Versand und Transport

Der Versand erfolgt, ab Sitz unserer Gesellschaft, auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mit Übergabe bestellter Ware an die den Transport durchführende Person, jedenfalls aber beim Verlassen des Werkes/Lagers, geht die Gefahr auf den Besteller über. Werden Versand oder Übergabe, aus von uns nicht zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Moment der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

6. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch AIC.Solutions.

Wenn keine gesonderte Vereinbarung getroffen ist, sind die Rechnungsbeträge bei Übernahme der Ware (Selbstabholung oder bei Zustellung per Nachnahme) ohne Abzug zu zahlen. Unsere Preise verstehen sich netto und exklusive der Versandkosten, ab dem Sitz unserer Gesellschaft. Alle Versandkosten, besonders Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung, Umweltabgaben sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer trägt der Auftraggeber. Zahlungen speziell für  Dienstleistungen und Ersatzteile sind sofort nach Rechnungserhalt in bar, ohne Abzug und unabhängig von ihrem Erfolg fällig. Das Rechnungsdatum ist das Datum der Versandbereitschaft der bestellten Ware. AIC.Solutions behält sich vor, Kunden trotz einer kontinuierlichen Geschäftsbeziehung nur gegen Barzahlung, Vorauskassa oder per Nachname zu beliefern. Eine Belieferung auf Ziel ist von einer positiven Kreditbeurteilung abhängig. Wechsel und Schecks werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung angenommen.

Dem Käufer steht gegen die Kaufpreisforderung oder gegen sonstige Ansprüche kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht zu. AIC.Solutions behält sich vor, abweichend von den o.a. Zahlungsbedingungen Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder gegen Nachnahme zu liefern. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum von AIC.Solutions. Bei Zahlungsverzug ist AIC.Solutions berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, bis der Käufer den Verzug behoben hat.

Ferner ist AIC.Solutions bei Zahlungsverzug berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf. Zahlungsverzug des Käufers, auch aus anderen Rechtsgeschäften, berechtigt AIC.Solutions, vom Vertrag zurückzutreten. Außerdem darf AIC.Solutions in diesem Fall unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren zurücknehmen, was für sich allein nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt. Der Käufer erhält für solcherart zurückgenommene Waren eine Gutschrift auf den Zeitwert.

Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 1,25% pro Monat, sowie alle anfallenden Spesen und Kosten. Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen bestehender oder behaupteter Gegenforderungen ist – aus welchen Gründen immer – nicht zulässig. Wenn Geräte oder Systeme in Folge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht übergeben, installiert oder in Betrieb gesetzt werden können, so muss dennoch Zahlung geleistet werden, als ob die Lieferung, Installation oder Inbetriebnahme zum vorgesehenen Zeitpunkt erfolgt wäre.

7. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferten Produkte bleiben bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung aller uns gegen den Besteller zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Bei Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren werden wir auch Eigentümer der neuen Sachen. Der Besteller darf die gelieferten Waren oder die aus deren Be- oder Verarbeitung entstandenen neuen Sachen (kurz: Vorbehaltsprodukte) nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Etwaige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware oder auf die im Voraus abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller sofort und unter Übergabe entsprechender Unterlagen zu melden. Die Kosten einer etwaigen Intervention trägt der Besteller.

8. Gewährleistung und Haftung

Wir gewährleisten, dass die von uns gelieferten Produkte nicht mit Mängeln behaftet sind, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von AIC.Solutions entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.
Reklamationen jeder Art haben unverzüglich, schriftlich eingebracht zu werden. Für Produkte, die nicht von uns hergestellt worden sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung auf die Abtretung unsere Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Erzeuger. Wir übernehmen die, für die Nachbesserung eines gerügten und von uns anerkannten Mangels aufgewandten Arbeitskosten. Alle sonstigen, mit Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Kosten (z.B. Transportkosten), trägt der Besteller. Alle Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz, etwa für Kosten der Montage/Demontage von Anlagen oder für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf von uns gelieferte Erzeugnisse zurückzuführen sind, sind – aus welchem Rechtsgrund immer – ausgeschlossen.

Ansprüche eines Käufers, der nicht Verbraucher ist, gegen die Firma AIC.Solutions nach dem Bundesgesetz vom 21.01.1988 über die Haftung für ein fehlerhaftes Produkt (Produkthaftpflichtgesetz) sind ausgeschlossen.

9. Rücktritt

Sämtliche zwischen Kunden und unseren Mitarbeitern abgeschlossenen Vereinbarungen kommen bloß mit der aufschiebenden Bedingung zu Stande, dass ihnen die Geschäftsführung zustimmt. Es steht AIC.Solutions frei, die von ihren Vertretern / Mitarbeitern angebahnten Rechtsgeschäfte nicht zu genehmigen. Ein solcher Fall ist dem Besteller binnen zwei Wochen mitzuteilen. Das Geschäft gilt sodann als von vornherein nicht zustande gekommen.

Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von AIC.Solutions zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 40% des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.

10. Nebenabreden und Teilwirksamkeit

Mündliche Vereinbarungen haben keine Verbindlichkeit; dies gilt auch für die Abrede, auf Schriftform zu verzichten. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der darauf gegründete Vertrag bestehen, als auch die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt.

11. Datenschutz

Unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen speichern und verarbeiten wir personen- und firmendbezogene Daten mit Hilfe der EDV.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten auf Grund der Geschäftsbeziehung, und über Entstehung bzw. Wirksamkeit des Vertrages und Erfüllungsort für an uns zu erbringende Leistungen ist Ried im Innkreis. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und den Bestellern/Käufern gilt Österreichisches Recht.